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TÜV: Seit dem 1. Juli gelten neue Regeln

18 Mär
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Die Hautptuntersuchung für Fahrzeuge (HU), die im täglichen Sprachgebrauch fälschlicherweie TÜV genannt wird, wurde in Deutschland bereits 1951 eingeführt. Damals verschickten die Zulassungsstellen noch Einladungen an die Autobesitzer.

Seit den 60er Jahren erinnert eine farbige, am Nummernschild angebrachte Plakette den Autofahrer daran, wann er sein Fahrzeug wieder bei der HU vorzustellen hat. Die entsprechenden Untersuchungen werden von anerkannten Prüforganistationen, wie den verschiedenen TÜV-Unternehmen, GTÜ oder Dekra, durchgeführt.

Seit dem 1. Juli 2012 tritt nun die vom Gesetzgeber weiterentwickelte Hauputuntersuchung mit neuen Regeln in Kraft. Die wichtigsten Änderungen beim TÜV sollen hier nun vorgestellt werden.


TÜV: Änderungen bei der Hauputuntersuchung


Die HU wird künftig grundsätzlich mit einer Probefahrt beginnen, um elektronische Sicherheits- und Fahrassistenzsysteme besser kontrollieren zu können.

Beginnend mit den PKWs, die ab dem 1. Juli 2012 zugelassen werden, wird eine umfassende Elektronikprüfung aller sicherheitsrelevanter elektronischer Systeme durchgeführt. Ab 2013 wird dazu ein von allen Prüfungsorganisationen gemeinsam entwickelter HU-Adapter zum Einsatz kommen. Dadurch wird der Prüfbericht viel detaillierter ausfallen, sodass der Autofahrer künftig schwarz auf weiß aufgelistet bekommt, welche Mängel genau zu beheben sind. Somit könnte der Autobesitzer diesen ziemlich genauen Prüfbericht auch direkt in der Wekrstatt vorlegen, um die notwendigen Reparaturen vorzunehmen.

Des Weiteren entfällt ab dem 1. Juli die eher umstrittene Rückdatierung der Plakettengültigkeit bei überzogenem HU-Termin. Ab dem Zeitpunkt der Untersuchung wird es stattdessen die volle Plakettenlaufzeit geben. Wird die Frist für die Hauptuntersuchung beim TÜV um mehr als zwei Monate überschritten, so fällt eine um 20 Prozent höhere Gebühr an. Dies geht darauf zurück, dass aufgrund der höheren Mangelhäufigkeit, die statistisch nachgewiesen ist, auch eine intensivere Hauptuntersuchung durchgeführt werden muss.
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