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Oldtimer: Welche gibt es und was man insbesondere auf die Zulassung beachten sollte.

26 Mai
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Im deutschen Sprachgebrauch wird ein Fahrzeug, vor allem ein PKW als auch ein Omnibusse, welche in Abhängigkeit der Klassifizierung eine definierte Altersgrenze überschritten hat, die beim Pkw bei 30 Jahren liegt, als Oldtimer bezeichnet.

Unterscheidungsmerkmale von Oldtimern


Es gibt mehrere Unterscheidungs- bzw. Klassifizierungsmerkmale von Oldtimern. Folgende Unterscheidungsmerkmale gibt es:
  • Klassifizierung nach Ländern
  • Klassifizierung nach Zustand>
  • Klassifizierung nach Baujahri>
  • Klassifizierung mit FIVA-Fahrzeugpass

Klassifizierung in Deutschland
Seit März 2007 verlangt § 23 StVZO ein Gutachten, damit Fahrzeuge als Oldtimer eingestuft werden können. Im § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist der Begriff Oldtimer folgendermaßen definiert: „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“ Mit dieser Definition ist der Begriff Oldtimer sowohl einheitlich als auch gesetzlich definiert. Das Erstzulassungsdatum ist dabei maßgeblich. Das Baujahr des Fahrzeugs spielt hierbei keine Rolle. Es ist ein Mindestalter von 30 Jahre sowohl für das 07-Oldtimer-Kennzeichen als auch für das rote Kennzeichen festgesetzt. Einen umfassenden Bestandsschutz genießen Fahrzeuge, die noch nach dem alten Recht mit einem 07-Kennzeichen zugelassen wurden. Das gilt sowohl für befristete als auch für unbefristete Kennzeichen. Zu dieser Zeit waren auch Youngtimer anerkannt. Mit der neuen Regelung lief dies aus.
Es ist ein Unterschied zwischen den Anforderungen der Versicherungen an alte Fahrzeuge und Fahrzeuge, die im Alltag verwendet werden, zu verzeichnen. Für letztere reichen TÜV/Plaketten-Überprüfugnen sowie allgemeine Services aus. Auch die Techik entwickelt sich stets weiter (Sicherheit, Abgas, Verbrauch, usw.). Bei Oldtimern ist eine entsprechende Nachrüstung zwar möglich, jedoch mit Hürden, in Abhängigkeit der grundsätzlich zur Verfügung stehenden zwei Arten, welche von Fall zu Fall unterschiedlich sind, verbunden.
  • Orginalitätsanspruch bzw. Nostalgie und abgesehen der Koste die Grenzen der Machbarkeit
  • Unterschiedliche Risiken und Wirkungen bringen andere Regeln mit sich (bspw. bei der jährlich zugelassenen Gesamtwegstrecke
Das Auto von Michael Jackson mit Saphiren bestückt.

Unterscheidungsmerkmal Baujahr


Es ist eine gebräuchliche internationale Klassifizierung von Oldtimern verfügbar. Diese wird bspw. von der FIA, der FIVA und nationalen Automobilclubs wie dem ADAC und dem AvD verwendet. Die Kllassifizierung ist folgndemaßen unterteilt:
  • Klasse A: Von Beginn bis zum 31.12.1904, auch "Anchestor" genannt
  • Klasse B: Von 01.01.1919 bis zum 31.12.1918, auch "Veteran", "Kaiserzeit" (in Deutschland) und "Edwardians" (in England) genannt
  • Klasse C: Vom 01.01.1919 bis zum 31.12.1930, auch "Vintage" genannt
  • Klasse D: Vom 01.01.1931 bis zum 31.12.1945, auch "Post Vintage" genannt
  • Klasse E: Vom 01.01.1946 bis zum 31.12.1960, auch "Post War" genannt
  • Klasse F: Vom 01.01.1961 bis zum 31.12.1970
  • Klasse G: Vom 01.01.1971 bis zu dem Zeitpunkt, bei dem die Erstzulassung 30 Jahre her liegt


Eine weitere Klasse, der Logik folgend die Klasse "H", gibt es derzeit nicht. Man spricht bspw. beim Internationalen Concours d’Elegance, mit Sitz in Schwetzingen, von Classics of the future, also den Klassikern der Zukunft. Andere Bezeichnungen sind international nicht gebräuchlich. Hierzu zählen unter anderem "Edwardians", "Kaiserzeit" sowie die Bezeichnung "Youngtimer", welche für Fahrzeuge steht, deren Erstzulassung zwischen 20 und 30 Jahren liegt.

Der Begriff Youngtimer wurde von den FIVA-Technical Codes aus der Klasse F entfernt. Diese blieb seit 2010 unbenannt. Die Definitionen der häufig vorkommenden Begriffe Nachkriegs- sowie Vorkriegs-Oldtimer sind unklar, werden jeoch im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet. Es ist der zweite Weltkrieg dabei gemeint.


Unterscheidungsmerkmal nach Zustand


In der Szene der Oldtimer hat sich zur Wertermittlung sowie zur Bewertung des technischen und optischen Zustandes ein Notensystem bewährt. Hauptsächlich dient dieses Notensystem zu Ermittlung des Wertes vom Fahrzeug, welches beim Kauf bzw. Verkauf eine essentielle Rolle spielt.
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