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Das Finanzamt geht mit mit der Zeit, auch bei der Steuererklärung, wer hätte das gedacht?
Bisher hiess es, dass das Finanzamt bei der Steuererklärung nur den kürzesten Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz anerkennt und das gilt nun so nicht mehr!
Denn wenn die längere Strecke offensichtlich verkehrsgünstiger ist, können die Mehr-Kilometer evtl. trotzdem abgesetzt werden!
Bisher hiess es, dass das Finanzamt bei der Steuererklärung nur den kürzesten Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz anerkennt und das gilt nun so nicht mehr!
Fahrtkosten bei der Steuer absetzen
Denn wenn die längere Strecke offensichtlich verkehrsgünstiger ist, können die Mehr-Kilometer evtl. trotzdem abgesetzt werden!
Das geht aus zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (Az. VI R 19/11 und VI R 46/10, 16.11.2011) hervor, auf die der Lohnsteuerhilfeverein VLH aufmerksam macht.
Aufgrund der Verlängerung des Weges, erläutert VHL-Vorsitzender Jörg Strötzel, müsse nicht zwingend eine Mindestzeitersparnis von 20 Minuten erzielt werden.
Aufgrund der Verlängerung des Weges, erläutert VHL-Vorsitzender Jörg Strötzel, müsse nicht zwingend eine Mindestzeitersparnis von 20 Minuten erzielt werden.
Ein günstigerer Streckenverlauf sei auch dann gegeben, wenn der Arbeitsplatz dadurch sicher und ohne Staus zu erreichen sei und sich auch andere Verkehrsteilnehmer für die längere Route entscheiden.
Quelle: Rhein Main SüdRevision GmbH
Quelle: Rhein Main SüdRevision GmbH
- Adriana
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