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Rote Ampel überfahren - mit der Strafe müssen Sie rechnen

12 Jul
Rote Ampel und ein Stoppschild
Quelle: Uwe Schlick / pixelio.de
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Es gibt wohl kaum einen Autofahrer, der nicht schon gegen gültige Verkehrsregeln verstoßen hat. Dabei zählen, nach einer Statistik von bussgeldkatalog.net von 2014, das Falschparken, Geschwindigkeits-Übertretungen und das Missachten der Vorfahrt zu den am häufigsten festgestellten Verkehrsverstößen.
Diese werden im Allgemeinen mit Bußgeldern geahndet, deren Höhe von der Schwere des jeweiligen Vergehens abhängig ist. In schwerwiegenden Fällen kommt es zum Eintrag im Fahreignungsregister, das in Flensburg beim Kraftfahrt-Bundesamt geführt wird. In diesem Beitrag liegt der Schwerpunkt auf dem Überfahren roter Ampeln und den damit verbundenen Folgen. Außerdem erfahren in der Probezeit befindliche Fahranfänger, worauf insbesondere sie im Straßenverkehr achten sollten.

Eine rote Ampel sollte generell nicht überfahren werden


Natürlich kann es mal vorkommen, dass man eine rote Ampel „übersieht“ oder die Dauer der Grün-Gelbphase falsch einschätzt. Dennoch sollte sich jeder Fahrer eines Kraftfahrzeugs bewusst sein, dass schon beim geringsten Überfahren des überwachten Ampelbereichs ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig wird. Kommt noch eine Gefährdung von Fußgängern oder anderen Verkehrsteilnehmern hinzu, kann es zum Fahrverbot kommen!
Was den überwachten Ampelbereich anbelangt, herrscht bei einigen Verkehrsteilnehmern noch immer die irrige Meinung vor, dass
lediglich der „geblitzte“ Verstoß geahndet werden kann. Das ist so nicht richtig! Vielmehr genügt es, wenn ein anwesender Verkehrspolizist die Dauer der Rotphase mitgezählt hat, bevor die rote Ampel überfahren wurde. Auch diesbezüglich gibt es eine Staffelung im Bußgeldkatalog:
  • bei Rot über die Ampel gefahren 90 € + 1 Punkt
  • mit Gefährdung 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • mit Sachbeschädigung 240 € + 2 + 1
  • Rotphase länger als 1 Sekunde überschritten 200 € + 2 + 1
  • mit Gefährdung 320 € + 2 + 1
  • mit Sachbeschädigung 360 € + 2 + 1


Führerscheinneulinge aufgepasst!


Wer den Führerschein erst seit kurzem sein Eigen nennt, zählt zu den „Frischlingen“ der Straße. Das liegt mitunter an der damit verbundenen Probezeit von zwei Jahren, die jedoch nicht für die Führerscheinklassen AM, L, T und die Mofaprüfbescheinigung gilt. In dieser Zeit, im besten Fall auch danach, gilt es, sich möglichst genau an die Verkehrsregeln zu halten. Denn der 1986 eingeführte „Führerschein auf Probe“ heißt nicht ohne Grund so. Beispielsweise hätte das Überfahren einer oder gar mehrerer roter Ampeln nicht nur eine der oben aufgelisteten Strafen zur Folge. Da es sich hierbei um eine „schwerwiegende Zuwiderhandlung“ handelt, müsste ein Aufbaukurs absolviert werden und die Probezeit würde sich um weitere zwei Jahre verlängern. Ein Stoppschild zu überfahren gilt hingegen als „weniger schwerwiegend“. In einem solchen Fall gelten folgende Strafen:
Stoppschild überfahren
  • mit Behinderung 25 €
  • mit Gefährdung 100 € + 1 Punkt
  • mit Sachbeschädigung 120 € + 1
  • an der Haltelinie nicht gehalten 10 €

Weitere Infos gibt es hier


Irgendwann steht auch der nächste Urlaub vor der Tür. Da lohnt sich der Besuch der Webpräsenz rote-ampel-ueberfahren.de. Beim Lesen der Rubrik „Rotlichtverstoß im Ausland“ wird man feststellen, dass man in Deutschland diesbezüglich noch „gut bedient“ ist. Auf diesen Seiten findet man viele weitere Berichte und Erklärungen zum Thema Rote Ampeln im Straßenverkehr.
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